Mehr Verfahren wegen Schwarzarbeit


Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2017
Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden



Im vergangenen Jahr sind 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als 40.374 Arbeitgeber geprüft worden seien, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/660). Die FKS habe insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren (2016: 126.315) eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (2016: 1 651), 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne (2016: 1.782) und 116 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze (2016: 113). Insgesamt 64,4 Millionen Euro Geldbußen wurden festgesetzt. 2016 waren es 48,7 Millionen Euro gewesen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Mittlerweile kontrolliert die FKS neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn.

Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen aber nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Notwendig ist dafür eine ausreichende Kontrolldichte und dies erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen