Neue Vorgaben für Medizinische Dienste


Mangelnde finanzielle Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung
Denkbar sei etwa eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs



Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung "nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt". Erwogen würden deshalb neue gesetzliche Vorgaben, heißt es in der Antwort (18/13595) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13471) der Fraktion Die Linke.

Der Bundesrechnungshof war 2012 bei einer Prüfung aller 15 MDK zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten dieser Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügten. Grund sei vor allem der Zuwachs an Aufgaben.

Der MDK berät die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen oder pflegespezifischen Fragestellungen. Der MDK schaltet sich zum Beispiel ein, wenn es um die Prüfung der Qualität eines Pflegeheims oder Pflegedienstes geht, aber auch, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird oder eine Krankenhausrechnung unklar ist.

Denkbar sei etwa eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus werde geprüft, "ob über die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegebegutachtung hinaus eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Beauftragung externer Gutachten geschaffen werden sollte". Beide Vorschläge würden vom Bundesrechnungshof befürwortet.

Trotz der berechtigten Kritik des Bundesrechnungshofes sei der MDK arbeitsfähig, betonte die Regierung. So seien bei den Pflegebegutachtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen praktisch immer eingehalten worden. Bei der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze, vor allem bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, hätten die MDK "eine sehr gute Systemumstellung ermöglicht". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 09.11.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen