Zinsberechnung wird untersucht
Falsch berechnete Spar- und Dispozinsen bei Banken und Sparkassen
Für die Erkennung systematischen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Bundesregierung weniger die Anzahl von Beschwerden maßgeblich, sondern vielmehr die aus der Auswertung der Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht weiter, ob es zu unrichtigen Sollzinsberechnungen bei Krediten sowie zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen gekommen sein könnte. Diese Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, erläutert die Bundesregierung in der Antwort (19/14485) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13413).
Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, gibt es nur verhältnismäßig wenige Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema Zinsen im Kreditgeschäft. 2018 seien es 54 Beschwerden gewesen, von denen fünf begründet gewesen sein.
Für die Erkennung systematischen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Bundesregierung weniger die Anzahl von Beschwerden maßgeblich, sondern vielmehr die aus der Auswertung der Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse bilden insbesondere einen wichtigen Baustein für die Aufsichtstätigkeit der BaFin im Bereich des kollektiven Verbraucherschutzes. Über diese Erkenntnisse hinaus fließen hier aber u. a. auch die Ergebnisse von Trendanalysen, Hinweise des Finanzmarkt-Wächters sowie Erkenntnisse aus der Auswertung von Gerichtsurteilen oder Medienberichten ein. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 10.01.20
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>