Entwicklung von Digitalstandards


Damit die Chancen der Informationstechnologie im Gesundheitswesen optimal genutzt werden können, ist Interoperabilität eine unverzichtbare Voraussetzung - Dabei ist ein erster wichtiger Schritt, Transparenz über die im Gesundheitswesen verwendeten Standards herzustellen
Mangelnde Umsetzung von offenen internationalen Standards für den digitalen Informationsaustausch im deutschen Gesundheitswesen (Interoperabilität)



Die Entwicklung der Standards für einen fehlerfreien und effektiven digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen ist offenbar auf einem guten Weg. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2340) auf eine Kleine Anfrage (19/1965) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, wurde unter der Bezeichnung vesta (Verzeichnis für elektronische Standards im Gesundheitswesen) das sogenannte Interoperabilitätsverzeichnis fristgerecht am 30. Juni 2017 in Betrieb genommen.

Erste Standards und Festlegungen seien bereits in das Verzeichnis eingepflegt worden. Um den nötigen Weiterentwicklungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, müsse die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) dem Bundestag regelmäßig einen Bericht vorlegen. Damit seien gute Rahmenbedingungen zur Erreichung von mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen gegeben.

Die gematik vergibt den Angaben zufolge für Standards, Profile, Leitfäden oder Festlegungen das Attribut "interoperabel". Dabei wird eine bestimmte Definition zugrunde gelegt. Seit dem 30. Juni 2017 seien bereits 120 Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis eingegangen, die sich überwiegend noch im Kommentierungsverfahren befänden. Bisher seien 30 Interoperabilitätsfestlegungen der gematik mit dem Attribut "interoperabel" in vesta aufgenommen worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 10.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen