Regierung kritisiert Überkontrolle
Bundesregierung sieht die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" angesichts verschiedener Anfragen der Linken erreicht
"Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht", heißt es
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/6916) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6354), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erkundigt hatte.
Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.
Grenzen parlamentarischer Kontrolle
Die Bundesregierung hat die Fraktion Die Linke auch in der Antwort (19/6896) auf die Kleine Anfrage (19/6379) der Abgeordneten auf die Grenze parlamentarischer Kontrolle hingewiesen. Hintergrund ist, dass die Abgeordneten mehrere gleichlautende Anfragen gestellt hatten, in denen es um die eventuelle Einflussnahme von Interessenvertretern auf verschiedenen Gesetzentwürfe ging.
"Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht", heißt es. Zugleich legt die Bundesregierung ihre Maßnahmen und Vorhaben für mehr Transparenz politischer Vorgänge dar, mit denen sie Regierungshandeln für Bürger besser nachvollziehbar machen möchte.
Regierung sieht Überkontrolle
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/6685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5962), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d ,125c, 143e) erkundigt hatte.
Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 11.03.19
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