Rechtsrahmen für Auskunfteien reicht


Die Grünen: Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen
Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen




Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa, die unter anderem für die Konditionen von Krediten und die Vergabe von Mietwohnungen bedeutsam sind. Dies geht aus ihrer Antwort (18/13400) auf eine Anfrage (18/13275) der Grünen hervor. Diese hatten auf die wachsende Bedeutung von Auskunfteien wegen des zunehmenden Internethandels hingewiesen und beklagt, dass die Scoring-Verfahren, die ihren Auskünften zugrunde liegen, intransparent seien.

Immer wieder gebe es auch Berichte über "falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen", schrieb die Fraktion und fragte die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen und ihrem Umgang mit diesen Problemen. Insbesondere wollten die Grünen die Haltung der Bundesregierung zu EU-weiten Regelungen im Bereich Scoring und Auskunfteien wissen.

In ihrer Antwort verwies die Regierung auf die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die zusammen mit der daran angepassten Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/11325) am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.

Beide sähen unter anderem umfangreiche Auskunfts- und Löschrechte für Verbraucher bei Auskunfteien sowie wirksame Eingriffsbefugnisse für die Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Für die EU-Verordnung sei zudem eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen, der die Bundesregierung nicht vorgreifen wolle. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 11.10.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen