Digitale Daten bei Internetanbietern


Internationale Herausgabe sogenannter elektronischer Beweismittel
Die Europäische Union will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern



Der Zugang von Polizei und Geheimdiensten zu digitalen Daten bei Internetanbietern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/10948) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10763). Darin schreibt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern dieser Zugang erleichtert werden sollte, dass die Erhebung von Daten bei Telekommunikations- und Internetdiensteanbietern im In- und Ausland für die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes "von erheblicher Bedeutung" sei. Regelmäßig hingen die Erfolgsaussichten eines Ermittlungsverfahrens von der Möglichkeit der Datenerhebung ab. Dies gelte insbesondere für Straftaten, die durch Nutzung des Internets begangen werden.

In vielen Fällen sei eine Datenerhebung möglich und erfolge im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes, führt die Bundesregierung weiter aus. Gleichwohl sei es aus ihrer Sicht "nötig, ständig möglicherweise erforderliche Änderungen der Rechtsgrundlagen zu prüfen und zu diskutieren".

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Union will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern (Ratsdokument 15072/16). Das Dokument enthält Vorschläge zur Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen zur "Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace" vom Juni dieses Jahres zur Erlangung "elektronischer Beweismittel" (Pressemitteilung des Rates vom 9. Juni 2016). Dabei geht es vor allem um die Betreiber von Cloud-Diensten in den USA.

Zwar gibt es bereits ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen zwischen der Europäischen Union und den USA, allerdings wird der Rechtsweg von europäischen Ermittlerinnen und Ermittlern als zu umständlich und langwierig bewertet. Dies geht aus einem Fragebogen hervor, der von Behörden aus 24 Mitgliedstaaten beantwortet wurde und dessen Antworten im Ratsdokument 15072/16 zusammengefasst sind. Dabei kam heraus, dass die Ermittlerinnen und Ermittler oft unterschiedliche Wege zur Erlangung der "elektronischen Beweismittel" gehen. Möglich ist der Weg über die internationale Rechtshilfe oder die Direktanfrage bei Internetdienstleistern.

Während die internationale Rechtshilfe als zu langwierig kritisiert wird, existiert für Direktanfragen keine Verpflichtung zur Beantwortung durch die Firmen. Nun soll ein Internetportal errichtet werden, wo sich in einem ersten Schritt die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften vernetzen und ihre Kontaktstellen hinterlegen. Später könnte die Plattform derart ausgebaut werden, dass über eine einmalige Suchanfrage Ersuchen bei mehreren Internetanbietern landen und sich die Behörden gegenseitig über bereits gestellte Herausgabeverlangen informieren
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.03.17
Home & Newsletterlauf: 15.03.17


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