Abwicklungsplan für NordLB


Unterstützungsmaßnahmen für die Norddeutsche Landesbank, die möglicherweise staatliche Beihilfen darstellen: Europäische Zentralbank teilt mit, dass der EZB-Bankenaufsicht keine Aufgaben in diesem Bereich übertragen worden seien
Ausübung des bankenunionalen Fragerechts – Antworten der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler



Für die Norddeutsche Landesbank (NordLB) als sogenanntes bedeutendes Institut existiert ein Abwicklungsplan. Dies teilt der Einheitliche Abwicklungsausschuss in einer Antwort an den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) mit, der in Ausübung des bankenunionalen Fragerechts Anfragen an die Europäische Zentralbank (EZB) und den Einheitlichen Abwicklungsfonds gestellt hatte. Die Antworten auf die am 5. März 2019 gestellten Fragen wurden durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages als Unterrichtung (19/11391) vorgelegt. Nach Angaben des Abwicklungsausschusses existieren solche Abwicklungspläne auch für fast alle übrigen bedeutenden Institute.

Auf die Frage nach Unterstützungsmaßnahmen für die Norddeutsche Landesbank, die möglicherweise staatliche Beihilfen darstellen, teilt die Europäische Zentralbank mit, dass der EZB-Bankenaufsicht keine Aufgaben in diesem Bereich übertragen worden seien und sie auch über keine diesbezügliche Entscheidungsbefugnis verfüge. Bewertungen und Beschlüsse im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen würden gemäß dem Vertragsrahmen der Europäischen Union von der Europäischen Kommission vorgenommen.

Schäffler hatte in seiner Anfrage darauf hingewiesen, dass die Norddeutsche Landesbank derzeit zusätzliches Eigenkapital benötige, da es im Bereich der Schiffsfinanzierungen zu Kreditausfällen gekommen sei. Das Sanierungskonzept sehe vor, dass das Land Niedersachsen 1,5 Milliarden Euro in eine Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen habe. Gleichzeitig sollten durch das Land Niedersachsen Garantien für Kreditgeschäfte der Norddeutschen Landesbank in Höhe von einer Milliarde Euro vergeben werden. Weitere 1,2 Milliarden Euro sollten der Norddeutschen Landesbank aus dem Sicherungsfonds der Landesbanken, dem Sicherungsfonds der Sparkassen sowie von den regionalen Sparkassen zur Verfügung gestellt werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 26.09.19


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