Kein Freibetrag für Betriebserben


Keine Einführung einer Freibetragsregelung an Stelle der geplanten Verschonungsregelung für Erben großer Betriebsvermögen
Bei unterhalb der Schwelle liegenden Erwerben gebe es im Wesentlichen keine Prüfung des Verschonungsbedarfs

(19.11.15) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt die Einführung einer Freibetragsregelung an Stelle der geplanten Verschonungsregelung für Erben großer Betriebsvermögen ab. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/6277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5952) heißt, führt die geplante Prüfschwelle dazu, dass Erwerber großer Vermögen (über der Prüfschwelle) nur dann eine vollständige Verschonung erhalten, "wenn der Bedarf für die Verschonung nachgewiesen wird".

Bei unterhalb der Schwelle liegenden Erwerben gebe es im Wesentlichen keine Prüfung des Verschonungsbedarfs. "Durch eine Regelung als Freibetrag statt einer Prüfschwelle würde bei Erwerben begünstigten Vermögens, die oberhalb des Freibetrages lägen, eine Verschonung in Höhe des Freibetrags vorgenommen, ohne zu prüfen, ob es einer solchen Verschonung überhaupt bedarf" erläutert die Bundesregierung.

Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass Steuerschuldner der Erbschaft zuerst der Erwerber ist und nicht das erworbene Unternehmen. Der Erwerber müsse auch die Steuer bezahlen. "Aus welchem Vermögen die Tilgung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt, ist unerheblich", teilt die Regierung mit. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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