Stand beim EU-Kanada-Handelsabkommen


Die vorläufige Anwendung von CETA: Die Bundesregierung hat noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große Protestbewegung entstanden



Die bisherigen Erfahrungen mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) thematisiert eine Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/1400) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/774). Teile des Abkommens werden seit September 2017 vorläufig angewendet. Aufgrund der Kürze dieses Zeitraums seien verlässliche Daten, aus denen sich konkrete Aussagen ableiten ließen, kaum möglich, argumentiert die Bundesregierung. Manche Verfahren seien außerdem noch nicht in Gang gesetzt - etwa rund um die umstrittenen Streitbeilegungsmaßnahmen. Die Bundesregierung habe auch noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht.

Vorbemerkung der Fragesteller
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große Protestbewegung entstanden. Hunderttausende Menschen demonstrierten, über drei Millionen Menschen in Europa unterzeichneten die selbst organisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA. Im Zentrum der Kritik standen die Paralleljustiz für Investoren, eine Gefährdung ökologischer und sozialer Standards sowie des Verbraucherschutzes und der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Dennoch traten noch vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente im Rahmen der vorläufigen Anwendung weite Teile des CETA-Abkommens am 21. September 2017 in Kraft. Damit ist es an der Zeit zu überprüfen, welche Auswirkungen CETA bisher hatte und welche Mechanismen zur Einbindung der nationalen Regierungen und Parlamente geschaffen wurden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.04.18
Newsletterlauf: 23.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen