Gesetzliche Verankerung des Leistungsschutzrechts


Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Zeitungen ist unverzichtbar
Beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage eine ausgewogene Lösung finden


(01.10.10) - Der Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat sich dafür ausgesprochen, das Mehrwertsteuer-Privileg für Zeitungen fortbestehen zu lassen. Bei der Gestaltung des Leistungsschutzrechts sollen nicht nur die Großen der Branche profitieren, sondern gerade auch kleinere oder lokale Verleger.

In seiner Rede bei dem 55. Distripress-Jahreskongress hatte Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärt:

"Es ist meine feste Überzeugung, dass Printmedien auch in Zukunft ein wesentlicher Teil unserer Medienlandschaft bleiben müssen. Und ich halte nichts davon, den Printbereich gegen die digitalen Medien auszuspielen. Wir brauchen die Presse auch im Zeitalter des Internets als demokratisches Leitmedium. Zeitungen und Zeitschriften setzen in Deutschland jene Themen, die den gesellschaftlichen und politischen Diskurs in unserem Land prägen. Und damit das so bleibt, müssen sie für jedermann erschwinglich bleiben.

Ein Garant dafür ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Druckerzeugnisse. Er sichert zugleich auch die Konkurrenzfähigkeit und die kulturelle Vielfalt. Deshalb werden wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Zeitungen erhalten.

Derzeit arbeiten 70 Grossisten und rund 120.000 Endverkaufsstellen dafür, dass den Leserinnen und Lesern ca. 6.000 Titel zur Verfügung stehen. Somit ist das Presse-Grosso die 'handfeste' Seite der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. Für die Bundesregierung möchte ich klar bekennen: Als Vertriebssystem halten wir das Presse-Grosso nach wie vor für unverzichtbar."

"Mir ist wichtig, dass wir beim Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage eine ausgewogene Lösung finden", betonte Staatsminister Bernd Neumann weiter.

"Zum einen sollen von einem solchen Leistungsschutzrecht nicht nur die Großen der Branche profitieren, sondern gerade auch kleinere oder lokale Verleger. Deshalb kann ich mir eine Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts über eine Verwertungsgesellschaft gut vorstellen. Zum anderen darf die gesetzliche Verankerung eines Leistungsschutzrechts keine Nachteile für die Journalisten mit sich bringen. Die Einführung des Leistungsschutzrechts steht auf der medienpolitischen Agenda der Bundesregierung ganz oben."

Distripress ist eine internationale Vereinigung in der Pressewirtschaft, die sowohl Verlage als auch Vertriebe sowie Lieferanten und Dienstleister der Pressewirtschaft unter ihren Mitgliedern hat. Sie wurde 1955 in Deutschland gegründet, um den internationalen Pressevertrieb und die Pressefreiheit im Sinne der Freiheit des Vertriebes zu fördern und den fairen und effizienten Vertrieb zu unterstützen. Distripress hat zurzeit 470 internationale Mitglieder, darunter 60 in Deutschland. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen