Schadenersatz und Gentechnikhaftungsrecht


Bauern müssen wegen verunreinigtem Maissaatgut zivilrechtlich klagen
Das Gentechnikhaftungsrecht regele nur den Umgang mit zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten


(01.12.10) - Im Frühjahr 2010 war mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigtes Maissaatgut auf 2.000 Hektar Acker in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausgebracht worden. 228 Landwirte mussten ihre Felder umpflügen und waren von Ernteausfall betroffen.

Nach einer Antwort (17/3722) der Deutschen Bundesregierung handelt es sich in diesen Fällen nicht um eine Frage des Schadensersatzes der Landwirte nach dem Gentechnikhaftungsrecht, denn es wurde gentechnisch verändertes Saatgut in Umlauf gebracht, dass nicht zugelassen war. In diesem Fall würden die Bestimmungen des zivilrechtlichen Schadenersatzes greifen. Das Gentechnikhaftungsrecht regele nur den Umgang mit zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten.

Die SPD-Fraktion hatte in einer Anfrage (17/3558) darüber Auskunft verlangt, ob die Regierung mit der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für einen schnellen und unbürokratischen Schadensausgleich zwischen Verursacher und Geschädigten sorgen wolle.

Den geschädigten Landwirten sollten langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart werden. Die Bundesregierung beurteilt jedoch die bestehenden zivilrechtlichen Vorschriften für ausreichend. Außerdem würden keine verlässlichen Informationen über mögliche Existenzbedrohung für einzelne Landwirte vorliegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen