Managementvergütung und Empfehlungen der EU


Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung entspricht EU-Vorgaben
Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf


(04.08.09) - Nach Ansicht der deutschen Bundesregierung entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung den Empfehlungen der EU-Kommission, in Teilen geht es über diese auch hinaus. Sie begrüßt aber die Empfehlung insgesamt. Dies macht sie in ihrer Antwort (16/13797) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13722) deutlich.

Sie könnten dazu beitragen, dass die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Managementvergütung harmonisiert würden. Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf.

Dies liege daran, dass eine ganze Reihe von Empfehlungen bereits durch allgemeines Recht, schon bestehende aktienrechtliche Regelungen oder durch den Deutschen Corporate Governance Kodex umgesetzt worden seien.

Bei wenigen verbliebenen Empfehlungen sei vorstellbar, dass die unabhängige Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sich auch dieser annehme. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen