Biodiesel: Steuerliche Überförderung


Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizkraftstoffe: Kraftstoffe aus Pflanzenöl werden steuerlich zu stark gefördert
Die Bundesregierung will aber die Steuersätze noch nicht verändern, sondern die weitere Preisentwicklung abwarten


(04.10.10) - Bei aus Pflanzenöl gewonnenen Kraftstoffen liegt eine steuerliche Überförderung vor. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizkraftstoffe (17/2861) mit. Danach betrug die Überkompensation durch geringere Steuerbelastung beim Einsatz von Pflanzenöl als Reinkraftstoff im ersten Halbjahr 2010 10,22 Cent pro Liter.

Nach Angaben der Bundesregierung betrugen die Kosten für den Pflanzenöleinsatz ohne Umsatzsteuer 87,15 Cent pro Liter, während es bei fossilem Diesel 97,37 Cent waren. Grund seien die unterschiedlichen Mineralölsteuersätze, die bei Pflanzenöl 18,46 Cent pro Liter betragen und bei fossilem Diesel 47,04 Cent. Dagegen liege beim Einsatz von Biodiesel als Kraftstoff keine Überförderung vor.

Die Bundesregierung will die Steuersätze noch nicht verändern, sondern die weitere Preisentwicklung abwarten. Erst wenn die Überförderung auch im weiteren Verlauf des Jahres anhalte, “sind Anpassungen bei der Besteuerung von Pflanzenölkraftstoff erforderlich" heißt es in der Unterrichtung.

Zur Nutzung von Biokraftstoffen insgesamt stellt die Bundesregierung fest, nachwachsende Rohstoffe könnten "jenseits der Treibhausgasminderung sowohl positive als auch negative Umweltauswirkungen entfalten".

So könne eine massiv verstärkte Nutzung der Bioenergie ohne geeignete Nachhaltigkeitsregelung zu verengten Fruchtfolgen bis hin zu Monokulturen, zur Verminderung der Biodiversität oder zu erhöhtem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln führen. Im Forstbereich bestehe die Gefahr der "Übernutzung bei hohem Nutzungsdruck".

Die Bundesregierung weist außerdem darauf hin, dass ein Teil des Bedarfs an Biokraftstoffen aus importierter Biomasse und importierten Biokraftstoffen gedeckt wird. Hierfür kämen besonders tropische Regionen infrage.

"Es besteht die Gefahr, dass Ausweitungen der landwirtschaftlichen Produktion auch zu Lasten der letzten verbliebenen Regenwälder gehen können", heißt es in der Unterrichtung. In der deutschen Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sei allerdings festgelegt, dass Biokraftstoffe nur noch dann steuerlich begünstigt werden, "wenn sie nachweislich nachhaltig hergestellt worden sind". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen