Diskussion zum EU-Klimaschutzziel
Regierung: Stilllegung überschüssiger Emissionsrechte kein Thema bei EU-Kommission
Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020
(04.10.11) - Eine Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte wird nach Angaben der Bundesregierung derzeit "nicht von der EU-Kommission offiziell vorgeschlagen". Daher gebe es dazu auch keine Position der Regierung, heißt es in der Antwort (17/6974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6838).
Darin betont die Bundesregierung außerdem, dass sie nicht an Spekulationen teilnehme. Stattdessen werde Deutschland sich auf der Basis seiner Klimapläne an der weiteren Diskussion zum EU-Klimaschutzziel beteiligen.
Wie aus dem Schreiben hervorgeht, gehört zu den Klimaplänen der Regierung neben dem Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020. Zudem soll den Angaben zufolge der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"
Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
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Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.