Noch keine Entscheidung zu Upload-Filtern


Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie: Ziel der Bundesregierung ist es nach wie vor, das Instrument Upload--Filter so weit wie möglich überflüssig zu machen
Die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden




Die Frage, welchen Vorschlag die Deutsche Bundesregierung dem Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie ((EU) 2019/790) unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13186) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12796). Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung Upload-Filter zur Umsetzung der Richtlinie für vermeidbar hält. Weiter heißt es in der Antwort, wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Roman Müller-Böhm auf Bundestagsdrucksache 19/9822 (Seite 58 f.) mitgeteilt worden sei, prüft die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht etwaige bestehende Umsetzungsspielräume, um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren.

Ziel der Bundesregierung sei es hierbei nach wie vor, das Instrument "Uploadfilter" so weit wie möglich überflüssig zu machen. Im Übrigen werde auf die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat, verwiesen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat das Bundesjustizministerium (BMJV) die interessierten Kreise eingeladen, zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 6. September 2019 umfassend Stellung zu nehmen. Das BMJV werde die abgegebenen Stellungnahmen veröffentlichen, auswerten und die Ergebnisse dieser Prüfung in die Überlegungen auch bei der Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie einbeziehen. Die Bundesregierung beabsichtige, einen Referentenentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetzgebungsvorhaben bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 abgeschlossen werden kann. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 04.12.19


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