Kauf illegal erworbener Steuerdaten beschlossen


Finanzausschuss: Bund kauft Steuerdaten-CD aus Baden-Württemberg
Es gebe eine gesetzlich festgelegte Verantwortung des Bundes, die Länder bei der Verfolgung und Aufklärung von Steuerstraftaten zu unterstützten


(05.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung wird die zunächst den baden-württembergischen Landesbehörden angebotene CD mit den Daten von Steuersündern kaufen. Die Bundesregierung teilte im Finanzausschuss mit, dies werde "gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes" geschehen.

Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuerdaten zunächst abgelehnt. Wie die Bundesregierung im Finanzausschuss weiter erläuterte, werde das Land Baden-Württemberg dem Bund die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen.

Die Bundesregierung teilte weiter mit, dass den Behörden eine "Vielzahl von Daten" zum Kauf angeboten worden sei. Diese Angebote seien von Amts wegen zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die angebotenen Daten zur Aufklärung von Steuerhinterziehungstaten geeignet seien, müsse versucht werden, sie zu kaufen. Es gebe aber auch "viele Trittbrettfahrer", erklärte die Bundesregierung zum Wert der angebotenen Daten.

Dagegen seien auf der von Nordrhein-Westfalen gekauften Steuerdaten-CD viele steuerlich relevante Fälle. Die möglichen Steuereinnahmen würden die Kosten für den Kauf der CD, an denen sich der Bund mit 1,25 Millionen Euro beteiligt habe, bei weitem übersteigen, berichtete die Bundesregierung.

Auf Fragen der SPD-Fraktion und der Linksfraktion bezeichnete die Regierung die Mitwirkung eines betroffenen Landes als wichtig. Die Aufklärung dieser Steuerfälle erfolge jedoch im Auftrag des Bundes, der sogar ein Weisungsrecht habe. Es gebe auch eine gesetzlich festgelegte Verantwortung des Bundes, die Länder bei der Verfolgung und Aufklärung von Steuerstraftaten zu unterstützten.

Auf der Baden-Württemberg angebotenen CD könnten sich mehrere hundert bis 1.000 Steuerfälle befinden, erläuterte die Regierung weiter. Diese Menge an Daten könne ein Land allein nicht bearbeiten, sondern das solle dezentral erfolgen.

Nach Angaben der Regierung konnten von der bereits früher angekauften Liechtenstein-CD, für die die Staatsanwaltschaft Bochum zuständig sei, von den insgesamt rund 800 Fällen mehrere hundert Fälle aus Kapazitätsgründen noch nicht bearbeitet werden. Auch die Daten der von Nordrhein-Westfalen gekauften CD sollten dezentral bearbeitet werden.

Die SPD-Fraktion forderte in diesem Zusammenhang, dass in diesen Fällen in den Ländern gleichermaßen vorgegangen werde. Auf Fragen der Fraktion bestätigte die Regierung, dass eine weiter Landesregierung überlege, eine Anfrage an den Bund zu stellen, damit dieser Steuerdaten ankaufe.

Linksfraktion und auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warfen der Regierung vor, beim Thema Kauf von Steuerdaten widersprüchliche Angaben gemacht zu haben. Noch in der letzten Woche habe die Regierung erklärt, die letzte Entscheidung über den Ankauf liege beim jeweiligen Land. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Umfrage zum Thema "Daten-Kauf"
Der deutsche Staat als Hehler?
Steuerdaten-CD-Kauf und Grundgesetz


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen