Cum/Ex und Cum/Cum: Nachlese


Konsequenzen aus den Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften
In 35 Fallkomplexen seien Strafverfahren eingeleitet worden



Aus den bisher 23 abgeschlossenen Fallkomplexen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag von Aktien sind den Finanzbehörden bisher rund 436 Millionen Euro zugeflossen. Alle abgeschlossenen Fallkomplexe seien für die Finanzverwaltung positiv ausgegangen, berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13549).

Insgesamt würden von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder 259 Fallkomplexe bearbeitet. In 35 Fallkomplexen seien Strafverfahren eingeleitet worden. Zur Frage der Abgeordneten nach den Cum/Cum-Fallkomplexen heißt es, es hätten noch nicht alle Bundesländer die erbetenen Daten mitgeteilt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die sogenannten Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte wurden durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz 2012 bzw. durch das Investmentsteuerreformgesetz im Jahr 2016 unterbunden. Sie werden aber Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaften und Gerichte noch lange beschäftigen. Nötig sind auch Konsequenzen im politischen Raum und bei den Behörden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.10.17
Home & Newsletterlauf: 08.12.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen