Nutzenbewertung soll einfacher werden
Verantwortung der Medizinproduktehersteller soll gestärkt werden
Voraussetzungen für eine effektive und zügige Verfahrensabwicklung sicherstellen
Das Verfahren zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten soll vereinfacht werden. In der Praxis habe sich die Regelung nach Paragraf 137h SGB V nicht ausreichend etabliert. Daher seien im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nunmehr Änderungen vorgesehen, heißt es in der Antwort (19/5927) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5488) der Fraktion Die Linke.
Insbesondere solle die Verantwortung der Medizinproduktehersteller gestärkt werden, um die Voraussetzungen für eine effektive und zügige Verfahrensabwicklung sicherzustellen.
Die 2015 eingeführte Regelung nach Paragraf 137h sieht ein systematisches, obligatorisches und fristgebundenes Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vor, deren technische Anwendung auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht und für die erstmalig ein Krankenhaus eine Vergütung anstrebt.
Seit 2017 wurde den Angaben zufolge für zwei Methoden, davon eine in sieben Indikationen, somit in acht Verfahren insgesamt, eine solche Bewertung vorgenommen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.11.18
Newsletterlauf: 09.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
-
AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"
Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
-
Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
-
Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.