Zertifizierung von Digitalfunkgeräten


Im Digitalfunk BOS dürfen nur Endgeräte verwendet werden, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden
Bundesregierung: Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle




Die Zertifizierung von Digitalfunkgeräten ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/715) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/536). Wie die Abgeordneten darin ausführten, stellt die Umstellung des Funkverkehrs von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von Analogfunk auf Digitalfunk "einen wesentlichen Teil des Modernisierungsvorhabens dieser Einrichtungen dar". In Sachsen und Thüringen seien Feuerwehren, Polizei- und Rettungskräfte mit neuen Funkgeräten des Herstellers Sepura ausgerüstet worden. Durch den Verkauf des britischen Unternehmens an das chinesische Unternehmen Hytera "wurde der Ankauf nun bis auf weiteres gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten".

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass im Digitalfunk BOS nur Endgeräte verwendet werden dürften, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden. Die Zertifikate gelten laut Vorlage grundsätzlich unbefristet. Es sei bisher auch kein Zertifikat von der BDBOS aufgehoben worden. Bereits in der Vergangenheit zertifizierte Endgeräte der Firma Sepura könnten grundsätzlich weiter verwendet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eröffnete Anfang Mai 2017 auf Bitten des Bundesinnenministeriums ein außenwirtschaftsrechtliches Investitionsprüfungsverfahren auf Grund von Sicherheitsbedenken im Digitalfunk BOS, wie die Regierung ferner ausführt. Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle.

Bisher sind der Antwort zufolge bereits 56 Zertifizierungsverfahren für Endgeräte der Firma Sepura vollständig abgeschlossen worden. Seit Abschluss des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Firma Hytera im Mai 2017 seien weitere drei Zertifikate für drei Sepura-Endgeräte erlassen worden unter der aufschiebenden Bedingung, dass zur Beendigung des Investitionsprüfungsverfahrens "bezüglich des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Hytera Communications Corporation Limited zwischen den Erwerbsparteien einschließlich deren Erwerbszwischengesellschaften" und der Bundesrepublik ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen werden wird". Diese Bedingung sei jedoch nicht erfüllt worden, die Vertragsverhandlungen dauerten noch an, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 06.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen