Liquiditätsprobleme wegen Erbschaftssteuer?
Fraktion die Linke hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erbschaftssteuerliche Begünstigung von unternehmerischen Vermögen
Unternehmerisches Vermögen diene dem Gemeinwohl: Bundesregierung hält dagegen an Verschonung von Unternehmervermögen fest
(09.11.12) - Die Deutsche Bundesregierung bleibt dabei, das "in besonderer Weise dem Gemeinwohl dienende unternehmerische Vermögen, das eine Basis bildet für Wertschöpfung und Beschäftigung sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen, erbschaftssteuerlich zu verschonen". In einer Antwort (17/10878) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10648) verweist sie auf Regelungen in acht verschiedenen europäischen Ländern, wo die Erbschaftsteuer ebenfalls unter bestimmten Bedingungen reduziert beziehungsweise erlassen werden kann.
Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass das Erbschaftsteueraufkommen durch die Verschonungsregelung für unternehmerisches Vermögen ausgehöhlt werde.
Weiter heißt es: "Bei einem Wegfall der Verschonung würde die zu entrichtende höhere Erbschaftsteuer dazu führen, dass aus den Betrieben in entsprechend höherem Umfang liquide Mittel für die Steuerzahlung entnommen werden müssen. Diese stünden stattdessen nicht mehr für notwendige Investitionen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen zur Verfügung." (deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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