Ab 2015 gilt nur noch neue Gesundheitskarte


Telematikinfrastruktur und Gesundheitsinformationen: Der Datenschutz habe dabei "höchste Priorität
Die medizinischen Daten werden dabei den Angaben zufolge verschlüsselt gespeichert

(11.12.14) - Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nach Auffassung der Bundesregierung für eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung geboten. Mit der neuen Telematikinfrastruktur könnten Versicherte ihren Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Der Datenschutz habe dabei "höchste Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt", heißt es in der Antwort der Regierung (18/3235) auf eine Kleine Anfrage (18/3016) der Fraktion Die Linke.

Das neue System sei komplex und werde daher schrittweise eingeführt. Zunächst seien die Gesundheitskarten mit Lichtbild nahezu flächendeckend an die Versicherten ausgegeben und die nötigen Kartenlesegeräte in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäusern installiert worden. Mit Beginn des Jahres 2015 gelte beim Arztbesuch nur noch die neue Gesundheitskarte und nicht mehr die alte Krankenversichertenkarte.

Die eigens von der Selbstverwaltung gegründete Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) habe zwei großflächige Erprobungen in Auftrag gegeben: für ein Stammdatenmanagement der Versicherten und die "qualifizierte elektronische Signatur". Derzeit bereite die Industrie die Erprobungen mit rund 1.000 Ärzten in den Testregionen Nordwest (Schleswig-Holstein, NRW, Rheinland-Pfalz) und Südost (Bayern und Sachsen) vor. Die Tests sollen in der zweiten Jahreshälfte 2015 beginnen. Parallel bereite die gematik die Einführung medizinischer Anwendungen (Notfalldaten und Daten zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit) vor.

Die Daten sind bei Verlust der Karte noch weiter verfügbar, weil sie auch bei den "behandelnden Leistungserbringern vorhanden" seien. Die medizinischen Daten werden dabei den Angaben zufolge verschlüsselt gespeichert. Nur mit dem individuellen Schlüssel, der auf der Karte abgelegt sei, könnten die Daten lesbar gemacht werden. Der Versicherte autorisiere jeweils den Zugriff auf die Daten mit einer PIN. Von diesem Verfahren seien nur die Notfalldaten ausgenommen. Da außer dem Patienten niemand über den Schlüssel für die Karte verfüge und es auch keinen "Generalschlüssel" gebe, könnten Unberechtigte nicht auf die sensiblen medizinischen Informationen zugreifen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen