Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften


Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Der Austritt aus Jagdgenossenschaften soll im Einzelfall ermöglicht werden
Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden


(12.12.12) - Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zur "Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften" umsetzen. Das geht aus einer Antwort (17/11350) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/11112) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Der EGMR hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass erwogen wird, dem einzelnen Grundflächeneigentümer eine Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag seine Grundfläche aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen.

Die Einrichtung solch eines Bezirks soll durch ein Antragsverfahren im Einzelfall ermöglicht werden. Dabei soll die Entscheidung durch Landesbehörden nach Anhörung aller Beteiligten sowie unter Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen sowie flankierende Regelungen hinsichtlich des Wildschadensersatzes und der Wildfolge festgelegt werden. Es sei geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, schreibt die Bundesregierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen