Weniger Steuern durch Share Deals


Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Share-Deals: Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar



Die Deutsche Bundesregierung geht davon aus, dass sogenannte Share-Deals in der gegenwärtigen Rechtslage das Steueraufkommen mindern. Allerdings sei die Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine Aufzeichnungen geführt würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13327).

Nach Angaben der Regierung liegt die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Grunderwerbsteuer allein bei den Ländern. Daher könne auch keine Bezifferung der Mehreinnahmen erfolgen, die bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes entstehen würden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen sogenannte Share Deals "bekämpft" werden. Dazu soll die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent gesenkt werden und die Fristen für die Übertragungen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Ebenfalls soll der Ergänzungstatbestand auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden.

In dem Gesetzentwurf wird kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ausgewiesen. Es heißt nur: "Die Maßnahmen werden tendenziell zu Mehraufwand für die Wirtschaft führen. Auf Grund fehlender Daten kann eine konkrete Bezifferung des Mehraufwands jedoch nicht erfolgen." Dies ist nach Auffassung der Fragesteller sehr unbefriedigend und sollte bis zum parlamentarischen Verfahren ausgewiesen werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 13.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen