Teilzeitbeschäftigung nimmt zu


Zunehmende Globalisierung und Strukturwandel der Wirtschaft: Immer weniger sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen
Fundierte empirische Befunde zur Verdrängung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen durch Teilzeitbeschäftigung oder geringfügig entlohnte Beschäftigung liegen nicht vor


(14.01.10) - Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen nehmen im Trend ab, sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen zu. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/64) hervor. Von Juni 1999 bis Juni 2008 habe die Vollzeitbeschäftigung um 1,36 Millionen oder 5,7 Prozent auf 22,44 Millionen abgenommen, die Teilzeitbeschäftigung um 1,33 Millionen oder 36 Prozent auf 5 Millionen zugenommen, schreiben die Experten des Bundesarbeitsministeriums.

Im letzten Konjunkturaufschwung hätten die sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen jedoch wieder zugelegt, und zwar von Juni 2005 bis Juni 2008 um 641.000 oder 2,9 Prozent. Die entsprechenden Teilzeitstellen seien in der gleichen Zeit um 638.000 oder 14,6 Prozent gestiegen. Durch die Krise sei dieser Trend jedoch wieder gebrochen worden.

Sie habe nach den Angaben der Regierung wieder zu einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung geführt, von März 2008 bis März 2009 um 83.000 oder 0,4 Prozent auf 22,22 Millionen. Die Teilzeitstellen hätten im gleichen Zeitraum um 196.000 oder vier Prozent auf 5,1 Millionen zugenommen.

63 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobber seien im März 2009 Männer gewesen, 37 Prozent Frauen, berichtet die Regierung weiter. Bei den Teilzeitstellen seien hingegen 84 Prozent von Frauen ausgeübt worden, 16 Prozent von Männern.

Während sich die Linksfraktion in ihrer Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage besorgt über diese Entwicklung zeigt, weil dadurch die Ungleichheit verschärft und die ohnehin matte Binnennachfrage geschwächt werde, vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Auffassung, dass "diese Entwicklung nicht von vornherein als negativ zu bewerten ist". Flexible Beschäftigungsformen seien als Reaktion auf die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, neue Technologien und den Strukturwandel für Arbeitgeber unerlässlich.

Der Staat lege zudem Rahmenbedingungen und Mindeststandards fest. "Außerdem haben die Strukturreformen am Arbeitsmarkt dazu beigetragen, die Beschäftigungsschwelle, also die Rate des Wirtschaftswachstums, ab der Unternehmen wieder zusätzliches Personal einstellen, zu senken", heißt es weiter. "Der Einsatz flexibler Beschäftigungsformen hat also im letzten Abschwung geholfen, Umbruchphasen zu bewältigen und Grundlagen dafür zu legen, dass im Aufschwung der Jahre 2006/2007 wieder verstärkt sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit entstehen konnten."

Fundierte empirische Befunde zur Verdrängung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen durch Teilzeitbeschäftigung oder geringfügig entlohnte Beschäftigung lägen nicht vor, schreibt die Regierung. Die wachsende Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung sei insbesondere auf die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen zurückzuführen und spiegle somit vor allem Veränderungen des Arbeitskräfteangebots wider, im Gegensatz zu Veränderungen der Arbeitsnachfrage auf Unternehmerseite. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen