Politische CSR-Debatte hat Fahrt aufgenommen


Deutsche Bundesregierung entwickelt nationale Strategie zum Thema "Corporate Social Responsibility" (CSR)
Im Zuge der Globalisierung - zumal unter dem verschärften wirtschaftlichen Druck - gewinnt CSR zusätzlich an Bedeutung


(16.07.09) - Um mehr gesellschaftliche Verantwortung von und in Unternehmen zu erreichen, entwickelt die Bundesregierung eine nationale Strategie hierzu. Am 15. Juli hat das Bundeskabinett einen Zwischenbericht zu dieser nationalen CSR-Strategie vorgelegt, der den Stand der Entwicklung aufzeigt.

Unternehmen, die ihre Beschäftigten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus fair behandeln und beteiligen, handeln gesellschaftlich verantwortungsbewusst. Diese so genannte "Corporate Social Responsibility" (CSR) nehmen sie auch wahr, wenn sie mit natürlichen Ressourcen schonend und effizient umgehen.

Solche engagierten Unternehmen hat es immer gegeben. Im Zuge der Globalisierung - zumal unter dem verschärften wirtschaftlichen Druck - gewinnt CSR jedoch zusätzlich an Bedeutung.

CSR (Corporate Social Responsibility) bezeichnet die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen - über gesetzliche Anforderungen hinaus. Gemeint sind vor allem Unternehmen, die ihr Kerngeschäft nach sozial und ökologisch nachhaltigen Regeln gestalten.

Aus guten Gründen hat die politische CSR-Debatte in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen. Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen wird dabei als ein geeignetes Instrument hervorgehoben, um die soziale und ökologische Seite der Globalisierung zu stärken.

Um mehr gesellschaftliche Verantwortung von und in Unternehmen zu erreichen, entwickelt die Bundesregierung eine nationale Strategie hierzu. Am 15. Juli hat das Bundeskabinett einen Zwischenbericht zu dieser nationalen CSR-Strategie vorgelegt, der den Stand der Entwicklung aufzeigt.

Es gilt, in der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise die Chance zu nutzen: die Chance, eine Umstrukturierung der Wirtschaftswelt hin zu mehr Nachhaltigkeit zu vollziehen. Klar ist: Unternehmen können mit CSR langfristig ein positives Umfeld schaffen. Sie können Risiken vermeiden, frühzeitig Entwicklungen erkennen, Kosten senken, Innovationen vorantreiben und Marktchancen erschließen. Mithin, sie verschaffen sich mit CSR einen Wettbewerbsvorteil.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz, sagte: "Eine nachhaltige Unternehmensführung im Kerngeschäft hat nicht nur einen hohen gesellschaftlichen Wert, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit ihrem CSR-Zwischenbericht deutlich macht: Wir sind auf der Seite von Unternehmen, die soziale und ökologische Verantwortung übernehmen und unterstützen dieses Engagement."

CSR liegt somit im ureigensten Interesse eines jeden Unternehmens. Dass CSR heute noch nicht in der Breite angewendet wird, hat vor allem Kostengründe: CSR ist zumeist mit Kosten verbunden - für den Käufer ist CSR aber nicht so leicht zu erkennen. Ohne Sichtbarkeit aber keine Zahlungsbereitschaft. Der Käufer muss CSR erkennen und schätzen können. Erst dann wird er bereit sein, dafür auch etwas zu zahlen.

Aktionsplan ausarbeiten
Die deutsche Bundesregierung hat ein CSR-Forum aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen initiiert. Dieses hat sechs Aktionsfelder für eine nationale CSR-Strategie ausgemacht:
>> Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von CSR
>> Förderung der Verbreitung des Themas CSR
>> Integration von CSR in Bildung, Qualifizierung und Forschung
>> Stärkung von CSR in internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenhängen
>> Beitrag von CSR zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
>> Schaffung eines CSR-förderlichen Umfelds

Arbeitsgruppen erarbeiten nun Empfehlungen, die dem Kabinett Anfang 2010 in einem Abschlussbericht "Aktionsplan CSR in Deutschland" vorgelegt werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen