Stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten


Finanzmarkt-Compliance: Neue Bausteine zur Finanzmarktregulierung
Getrenntes Bankensystem: Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen

(19.06.13) - Der Bundestag hat weitere Bausteine zur Regulierung der Finanzmärkte beschlossen. Ziel: Jedes Produkt, jeder Finanzplatz und jeder Finanzmarktakteur soll festen Regeln unterworfen sein. Die Bundesregierung ist dabei europäischer Vorreiter.

Basel III
Ab 2014 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die neuen Regelungen setzen die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester.

Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken. Sie schützen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten.

Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen künftig ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und stabilisiert die Finanzmärkte.

Zudem sieht das Trennbanken-Gesetz Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute vor sowie Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen. Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Alle Fonds kommen unter Aufsicht
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz kommen sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds, Hedgefonds oder Private Equity Fonds.

Hedgefonds dürfen künftig nicht mehr für private Anleger aufgelegt oder an sie verkauft werden. Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten geschützt.

Extreme Börsen-Szenarien verhindern
Die Bundesregierung reduziert außerdem Gefahren und Missbräuche beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Seit dem 14. Mai 2013 gilt für bislang nicht regulierte Händler eine Zulassungspflicht mit strengen Anforderungen.

Das Hochfrequenzhandelsgesetz soll extreme Szenarien mit gravierenden Kursschwankungen verhindern. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen