Keine internen Wirtschaftsprüfungen


Bilanz des Lkw-Mautbetriebes in Deutschland
Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen



In Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seine nachgeordneten Behörden seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/6627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6237) hervor. Die Notwendigkeit des Bedarfs werde vor der Ausschreibung einer Beratungsleistung standardmäßig überprüft, heißt es in der Antwort. Der Zuschlag werde vergaberechtskonform auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Zur Beantwortung der Frage, welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Lkw-Maut an externe Auftragnehmer, Sachverständige oder Berater vergeben hat, verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/2488). Darin heißt es, die Bundesregierung berichte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Zahlungen an externe Berater oberhalb von 50.000 Euro in einer ressortübergreifenden Gesamtschau. Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen.

Derzeit seien keine Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Lkw-Maut in Vorbereitung oder ausgeschrieben, teilt die Regierung weiter mit. "Seit dem 1. September 2018 wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr keine Beraterverträge bei der Toll Collect GmbH verlängert", heißt es in der Antwort.

In der Vergangenheit sei ein Auftrag vergaberechtskonform als sogenanntes In-House-Geschäft ohne öffentliche Ausschreibung vergeben worden. Alle übrigen Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes seien in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben worden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 20.03.19


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