Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse


Bundesregierung betont: Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten auf annähernd gleichem Niveau
2010 waren 4,9 Millionen Personen in einem sogenannten Minijob beschäftigt

(09.06.11) - Die Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegt 2004 wie 2010 auf annähernd gleichem Niveau, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/5862) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5697).

Während im Jahr 2004 rund 4,8 Millionen Personen geringfügige Beschäftigungen ausgeübt hätten, habe 2010 die Anzahl dieser Personen 4,9 Millionen betragen. Im gleichen Zeitraum sei allerdings die Anzahl geringfügig Beschäftigter im Nebenerwerb gestiegen – von rund 1,7 Millionen Personen im Jahr 2004 auf rund 2,4 Millionen im Jahr 2010, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

In ihren Vorbemerkungen führen die Abgeordneten der Linken an:

"Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die sogenannten Minijobs, stehen immer wieder in der Kritik. So hat zuletzt u. a. die Bertelsmann Stiftung in ihrem 'Benchmarking Deutschland' 2010 festgestellt, dass Personen, die in diesem Segment arbeiten, Gefahr laufen in eine 'Geringfügigkeitsfalle' zu tappen. Zudem seien sie im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen in besonderem Maße von geringen Löhnen, häufigen Arbeitsplatzwechseln und Jobverlusten sowie geringer Teilhabe an Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten betroffen.

Überdies halten die Autoren fest, dass es keinen sachlichen Grund für die abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs gebe. Auch dasim Januar 2011 vorgelegte Gutachten 'Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf' der Sachverständigenkommission an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kritisiert die Minijobs als erwerbsbiografische 'Falle' insbesondere für Frauen. Sie plädiert für die Abschaffung der Sonderstellung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, u. a. auch weil damit Fehlanreize gesetzt würden, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige Minijobs aufzuteilen.
(Deutscher Bundestag: ra)


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