Schaden durch Umsatzsteuerbetrugsdelikte
Gründe erkundigen sich nach Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
In der Bundesrepublik Deutschland werde zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug besonders mit dem Reverse-Charge-Verfahren reagiert
(21.06.11) - Die Bundesregierung kann keine Angaben zum Schaden durch Umsatzsteuerbetrugsdelikte machen. Für die Kontrolle und die Erhebung der Umsatzsteuer seien die Länder zuständig, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/5751) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5609).
In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen unter anderem fest:
"Die große Koalition hat mit der Erhöhung der Umsatzsteuer um 3 Prozentpunkte von vorher 16 auf jetzt 19 Prozent zwar das Aufkommen der Steuer weiter gesteigert, aber gleichzeitig die Anreize erhöht, diese Steuer zu hinterziehen. Auch die betrügerische Erstattung von Vorsteuerbeträgen hat nochmals an Attraktivität gewonnen.
Besonders seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts 1993 ist die Betrugsanfälligkeit im Bereich der Mehrwert- oder Umsatzsteuer deutlich gestiegen. Durch die Befreiung innergemeinschaftlicher B2B-Umsätze und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben Betrüger verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten unrechtmäßig um ihre Einnahmen zu bringen. Organisierter Umsatzsteuerbetrug kann dabei leicht in den dreistelligen Millionenbereich gehen (so etwa 2001 der 'Chipdeal-Fall' oder aktuell der organisierte Betrug mit CO2-Zertifikaten)."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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