Weiße Weste für das Bundesversorgungsgesetz
911 Personen wurden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entzogen
Das BVG zahlt ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht, von Polizeibataillonen aber auch der Waffen-SS Entschädigungen für Gesundheitsschäden
(20.07.11) - Seit 2001 wurden 911 Personen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entzogen beziehungsweise bei Neuanträgen verwehrt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6270) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5740).
Das BVG zahlt ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht, von Polizeibataillonen aber auch der Waffen-SS Entschädigungen für Gesundheitsschäden, die sie aufgrund ihres Dienstes während der NS-Diktatur erlitten haben. Seit 1998 ermöglicht es ein neuer in das BVG aufgenommener Paragraf, diese Leistungen zu versagen, wenn der betreffenden Person Verstöße "gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit" nachgewiesen werden können. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist und die Bundesländer zunächst die Akten von 10.000 ehemaligen Freiwilligen der Waffen-SS einzeln überprüfen.
Angaben darüber, wie viele dieser Freiwilligen Leistungen nach dem BVG erhalten, lägen ihr nicht vor, schreibt die Regierung. Insgesamt weise die Statistik zum 1. Juni dieses Jahres 106.461 versorgungsberechtigte Beschädigte und 136.839 Hinterbliebene nach dem BVG aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
-
AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"
Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
-
Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
-
Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.