Schufa & Co.: Gutachten im Herbst


Auskunfteien: Welcher Änderungsbedarf besteht in Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz
In Hinblick auf die Branche der Wirtschafts- und Kreditauskunfteien liegen der Bundesregierung nur wenige Informationen vor

(22.09.14) - Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) und andere Wirtschafts- und Kreditauskunfteien sind Gegenstand einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/2413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2322). Die Fragesteller wollten unter anderem Auskunft über die Fragestellung einer Studie mit Bezug zu der Branche.

Laut Bundesregierung erarbeiten aktuell das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und die GP Forschungsgruppe ein Gutachten, das auf die "rechtstatsächliche Situation" und eine "verbraucherschutzbezogene Evaluierung" des rechtlichen Rahmens, in dem die Auskunfteien agieren, abziele. Auf dieser Grundlage solle dann erörtert werden, ob und welcher Änderungsbedarf in Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz besteht, schreibt die Bundesregierung. Eine Veröffentlichung des Gutachtens plane das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz für den Herbst 2014.

In Hinblick auf die Branche der Wirtschafts- und Kreditauskunfteien liegen der Bundesregierung nur wenige Informationen vor. So habe sie keine oder "keine gesicherten" Erkenntnisse über Marktanteile und Umsätze, zur Zahl der gespeicherten Datensätze oder zum Anteil falscher oder fehlerhaften Angaben in den Datenbanken der Auskunfteien. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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