Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns


Keine Änderungen am Mindestlohngesetz
Künftig werden die tragenden Grundsätze der Rechtsprechung zur Auftraggeberhaftung und der Auslegung des Unternehmerbegriffs im Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch bei den Kontrollen des Mindestlohngesetzes zugrunde gelegt

(22.09.15) - Die Deutsche Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen am Mindestlohngesetz. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/5807) auf eine Kleine Anfrage (18/5691) der Fraktion Die Linke. Sie werde die Auswirkungen des Gesetzes jedoch kontinuierlich begleiten und die Regelungen zu den im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkten evaluieren. Geplant sei aber eine klarstellende Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes orientiere. Außerdem würden künftig die tragenden Grundsätze der Rechtsprechung zur Auftraggeberhaftung und der Auslegung des Unternehmerbegriffs im Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch bei den Kontrollen des Mindestlohngesetzes zugrunde gelegt, schreibt die Regierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Mittlerweile ist das Gesetz mehr als ein halbes Jahr in Kraft und es stellt sich die Frage, wie sich der Mindestlohn beispielsweise auf die Zahlung von Aufstockerleistungen, die Arbeitslosigkeit, das Arbeitsvolumen, die Löhne oder die Zahl der sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigten auswirkt. Vor der Einführung des Mindestlohns gab es eine über viele Jahre geführte, zum Teil lediglich auf Modellen und Annahmen beruhende Debatte über eben diese Wirkungen des Mindestlohns.

Während insbesondere arbeitgebernahe Verbände oder Institute häufig die Gefahr steigender Arbeitslosigkeit heraufbeschworen haben, haben Gewerkschaften und ihnen nahestehende Forschungsreinrichtungen die positiven Wirkungen einer Lohnuntergrenze, wie zum Beispiel den Schutz vor weiter sinkenden Löhnen, mehr Lohngerechtigkeit und eine verbesserte Kaufkraft, herausgestellt. Darüber hinaus werden Fragen zur Kontrolltätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und zu den Ergebnissen dieser Kontrollen formuliert."
(Deutsche Bundesregierung: ra)






Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen