Regierung verteidigt Inlandsspeicherung


Vorratsdatenspeicherung: Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben
Die Bundesregierung verteidigt, dass sie im Gesetzentwurf darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern

(22.10.15) - Die Pflicht für Provider, im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Verkehrsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern, ist nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung europarechtskonform. Das geht aus einer Antwort (18/5965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5851) hervor.

Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben, da die Inlands-Speicherpflicht mit "zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls" begründet werden könne, insbesondere Datensicherheit und Datenschutz. Die EU-Kommission hatte in einer Stellungnahme Kritik an dieser Einschätzung geübt.

Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort zudem, dass sie im Gesetzentwurf (18/5088) darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern. Dieser sei unter anderem deswegen nicht bezifferbar, weil die genaue technische Ausgestaltung der Speicherpflicht noch nicht bekannt sei. Der Anforderungskatalog werde erst auf Grundlage der geplanten Gesetzesregelung von der Bundesnetzagentur erstellt, führt die Bundesregierung aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen