Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Vertragsverletzungsverfahren in Sachen EU-Wasserrahmenrichtlinie: Bundesregierung hüllt sich in Schweigen
Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland
(22.12.11) - Die Deutsche Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. "Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/7724). Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter.
Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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