Eingetragener Kaufmann und Unternehmer
Schlecker konnte keine Insolvenzverschleppung begehen
Reine Spekulation, ob eine andere Rechtsform Schlecker vor der Insolvenz bewahrt hätte
(23.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung kann "keine gesicherte Aussage darüber treffen, welches die maßgeblichen Gründe für die Insolvenz von Schlecker gewesen sind". Es sei auch reine Spekulation, ob eine andere Rechtsform Schlecker vor der Insolvenz bewahrt hätte, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10267) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10025).
In diesem Zusammenhang verweist die Regierung darauf, dass das Gesetz für alle natürlichen Personen ein Recht, aber keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages vorsehe. Die Antragspflicht bestehe für insolvente juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten keine natürliche Person unbeschränkt hafte.
"Ein als eingetragener Kaufmann handelnder Unternehmer kann mithin im Zusammenhang mit der eigenen Insolvenz keine Insolvenzverschleppung begehen", schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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