Verbraucherinformationsgesetz in der Praxis


475 Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz im ersten Jahr
Erste Analysen sprächen jedoch dafür, dass das VIG von den Behörden vor Ort "durchaus verbraucherfreundlich" gehandhabt werde


(24.08.09) - Im Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis 1. Mai 2009 wurden insgesamt 475 Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13858). Gefragt nach den Gebührenspiegeln der Länder stellt die Regierung klar, dass sich diese nach den in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlichen Gebührenordnungen ergeben würden.

Aus den von den Ländern übermittelten Daten gehe hervor, dass lediglich in 75 Fällen Gebühren erhoben worden seien. Diese hätten in 15 Fällen bis zu 25 Euro, in 54 Fällen zwischen 25 und 250 Euro und nur in sieben Fällen mehr als 250 Euro betragen.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die zwei Jahre nach Inkrafttreten des VIG geplante Evaluierung im Jahr 2010. Diese werde auf einer "wissenschaftlich abgesicherten Basis" vorgenommen. Es sei nicht beabsichtigt, den Ergebnissen der Auswertung der von den Ländern und den zuständigen Bundesstellen übermittelten Rohdaten durch die derzeit laufenden wissenschaftlichen Forschungsprojekte vorzugreifen, heißt es weiter.

Erste Analysen sprächen jedoch dafür, dass das VIG von den Behörden vor Ort "durchaus verbraucherfreundlich" gehandhabt werde. So seien trotz des teilweise sehr erheblichen Umfangs bestimmter Anfragen lediglich in 16 Prozent der Fälle überhaupt Gebühren erhoben worden.

Nur etwa ein Drittel der Anfragen sei abgelehnt worden und die gesetzlichen Fristen für die Auskunftserteilung seien in 80 Prozent der Fälle eingehalten worden, schreibt die Bundesregierung. Auch vor diesem Hintergrund halte sie die von Verbraucherverbänden geäußerte Kritik für "sachlich großenteils nicht gerechtfertigt". (Deutsche Bundesregierung: ra)


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