Ausbau elektronischer Verwaltung


In welchen verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes die Anordnung der Schriftform verzichtbar?
Verzichtbare Schriftformerfordernisse aufzeigen, damit diese im Idealfall ersatzlos gestrichen oder an ihrer Stelle möglichst einfache elektronische Verfahren zugelassen werden können



Die Deutsche Bundesregierung hat ihren Bericht "zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes" als Unterrichtung (18/9177) vorgelegt. Danach ist sie nach dem "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 25. Juli 2013 verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach dessen Inkrafttreten dem Bundestag zu berichten, in welchen verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und in welchen auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.

Der Bericht fasse die Ergebnisse einer ersten Überprüfung dieser Vorschriften zusammen und enthalte Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ergebnisse, heißt es in der Vorlage. Ziel des Berichts sei es, verzichtbare Schriftformerfordernisse aufzuzeigen, damit diese im Idealfall ersatzlos gestrichen oder an ihrer Stelle möglichst einfache elektronische Verfahren zugelassen werden können. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, die Schriftform elektronisch zu ersetzen, sollten hierdurch der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste und eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung gefördert werden. Durch die Einführung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bestehe zudem eine sichere elektronische Identifikationsmöglichkeit auch in Fällen, in denen bisher noch zur sicheren Identifikation ein persönliches Erscheinen bei einer Behörde erforderlich ist.

Die erste Überprüfung von 2.872 verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes hat den Angaben zufolge ergeben, dass die Anordnung der Schriftform nach Ansicht der Bundesressorts in drei Prozent der überprüften Vorschriften ersatzlos entfallen kann, "in 17 Prozent der überprüften Vorschriften zugunsten einer elektronischen Verfahrensabwicklung verzichtbar ist, ohne dass ein bestimmtes elektronisches Verfahren gesetzlich vorgeschrieben wird", und in 80 Prozent der überprüften Vorschriften nicht sofort verzichtbar ist. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens sei nach Ansicht der Bundesressorts in zwei der 112 überprüften verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtbar.

Die betroffenen Rechtsvorschriften sollen laut Bericht zeitnah geändert werden. Um hierbei gebündelt vorzugehen, werde die Bundesregierung ein entsprechendes Artikelgesetz vorbereiten.

Über diese erste Überprüfung hinaus wird die Reduzierung verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im bestehenden Recht "als fortgängiger Prozess begriffen", wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und dadurch ermöglichter Prozessoptimierungen ließen sich Schriftformerfordernisse nach und nach abbauen. Hinsichtlich der Rechtsvorschriften, in denen sich die Anordnung der Schriftform als nicht verzichtbar erweist, gelte es "die Verwendung und Verbreitung der bereits vorhandenen elektronischen Varianten der Schriftformersetzung zu fördern". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 24.08.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen