Werkverträge als Instrument zum Lohndumping?


Die Deutsche Bundesregierung geht vorerst nicht gegen Werkverträge vor
Ob ein Werkvertrag vorliege, oder in Wirklichkeit Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen worden seien, müsse anhand des Einzelfalls entschieden werden


(26.08.11) - Die Bundesregierung hat nicht vor, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu ändern, um gegen Werkverträge in Unternehmen vorzugehen. In ihrer Antwort (17/6714) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6605) betont sie, dass allein die Auslagerung von bislang im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten nicht verboten sei. Außerdem lägen ihr keine Informationen über eine weit verbreitete, missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards vor, so dass sich in dieser Hinsicht derzeit kein Handlungsbedarf ergebe.

In der Antwort heißt es weiter, dass es Unternehmen grundsätzlich freistünde, ob sie Werkleistungen durch eigene Arbeitnehmer oder im Rahmen von Werkverträgen durch andere Unternehmer erbringen lassen. Ob ein Werkvertrag vorliege, oder in Wirklichkeit Arbeitnehmer an den Werkbesteller überlassen worden seien, müsse anhand des Einzelfalls entschieden werden.

Sollten sich bei Kontrollen Werkverträge als Scheinwerkverträge herausstellen, weil tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung vorliege, wäre dies ein Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung, wenn das Unternehmen keine Verleiherlaubnis besitzt. Die Bundesregierung erhebe jedoch keine Daten zur Erfassung von Werkverträgen, heißt es in dem Schreiben. Auch seien ihr verlässliche statistische Daten zu dieser Thematik nicht bekannt.

Die Fragesteller stellen unter anderem fest:
"Werkverträge sind neben Leiharbeit in wachsender Zahl für die Reduzierung der Stammbelegschaft in Betrieben verantwortlich. Die Beschäftigten in der Leiharbeit und in Werkvertragsunternehmen werden in der Regel deutlich schlechter bezahlt als die Stammbeschäftigten im Unternehmen. Viele, auch namhafte Leiharbeitsfirmen bieten als weiteres Geschäftsfeld auch Werkverträge als Auslagerungsstrategie für Unternehmen an.

Das Ausmaß belegt eine Betriebsrätebefragung der IG Metall vom Februar 2011: Rund ein Drittel der 5 000 Befragten gaben an, dass in ihren Unternehmen Werkverträge eingesetzt werden. Von diesem Drittel sind sich wiederum 36 Prozent sicher, dass auf diesem Wege Stammarbeitsplätze abgebaut werden. Firmen, die Mindestlöhne und gesetzliche Regulierungen in der Leiharbeit umgehen wollen, weichen somit auf das Instrument der Werkverträge aus, um weiterhin Lohndumping zu betreiben."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen