Rechtsgutachten der Bundesregierung


Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen
Aber immer wieder werden diese Studien nicht veröffentlicht



In der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/13569) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13458), welche Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben, Strategiepapiere und Monitorings das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Oktober 2013 in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Laufzeit bei welchem Institut oder Dienstleister in Auftrag gegeben hat, verweist die Regierung auf schon früher erteilte Antworten (18/13360, 18/13183).

In der aus dem August 2017 stammenden Antwort (18/13360) listet die Bundesregierung Beratungsaufträge und Aufträge für Gutachten auf, die von ihr in der ablaufenden Wahlperiode vergeben wurden.

In einer aus dem Juli 2017 stammenden Antwort (18/13183) geht zudem hervor, welche Vertreter von Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft, der Bauwirtschaft sowie dem Bereich der Gesellschafter des Mautbetreibers Toll Collect in von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eingesetzte Kommissionen und Gremien im Kontext der Bundesfernstraßengesellschaft berufen wurden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Studien und Forschungsvorhaben sollen dem Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit und der Bundesregierung dienen. Die Veröffentlichung ermöglicht es, sachliche Grundlagen politischer Entscheidungen nachzuvollziehen. Doch immer wieder gibt die Bundesregierung auch Studien in Auftrag, die nicht veröffentlicht werden oder lässt Strategiepapiere und Monitorings von Agenturen erstellen, ohne die Urheberschaft bei der Veröffentlichung kenntlich zu machen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.17
Home & Newsletterlauf: 27.10.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen