Außenwerbe-Verbot für Tabak geplant
Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse
Kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak soll untersagt werden
Die Vorgaben für den Umgang mit Tabak werden verschärft. Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (18/8962) vor, der über die Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hinaus eine "Eindämmung" der durch Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden zum Ziel hat.
Künftig soll die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden. Entsprechende Werbung dürfe in Kinoaufführungen nur noch laufen, wenn der Film die Alterseinstufung "Keine Jugendfreigabe" erhalten hat. Zudem soll die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak untersagt werden. Andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter sollen künftig nur noch innerhalb von Geschäftsräumen kostenlos abgegeben werden dürfen.
Die für nikotinhaltige elektronische Zigaretten geltenden Mitteilungspflichten sollen außerdem auch auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet werden. Begründet wird die Maßnahmen damit, dass auch in den nikotinfreien E-Zigaretten nachgewiesene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 30.08.16
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