Berufshaftpflicht von Hebammen
Berufshaftpflichtversicherung in medizinischen Berufen: Regierung hält an Haftungsrecht fest
"Die Einführung einer verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht erforderlich und nicht geboten"
(23.05.12) - Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).
"Die Einführung einer verpflichtenden umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht erforderlich und nicht geboten", heißt es in der Antwort weiter. Die gesetzliche Unfallversicherung folge grundsätzlich anderen Prinzipien als eine Haftpflichtversicherung.
Sie schütze unmittelbar die mit dem Risiko einer gesundheitlichen Schädigung behafteten Person. Die Haftpflichtversicherung trete hingegen dann ein, wenn jemand für einen Schaden, den er verursacht hat, haftet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Vorbemerkung der Fragesteller:
"Nach Berichten der Hebammenverbände hat sich die Situation im letzten Jahr verschärft. Steigenden Berufshaftpflichtprämien stünden ins Stocken geratene Honorarverhandlungen mit nicht ausreichenden Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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