Steinkohlesubventionen definitiv beenden


Der subventionierte Steinkohlebergbau in Deutschland wird bis Ende 2018 sozialverträglich zu beendet
Der einheimische Steinkohlebergbau kann auch in Zukunft nicht mehr dazu beitragen, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern


(23.11.10) - Der Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau in Deutschland wird nicht noch einmal überprüft. Die für 2012 vorgesehene Revision wird aus dem so genannten Steinkohlefinanzierungsgesetz gestrichen.

Die Klausel sah vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis spätestens 30. Juni 2012 einen Bericht zuleitet, auf dessen Grundlage der Bundestag prüft, ob der Steinkohlenbergbau weiter gefördert wird.
Das Bundeskabinett hat die Streichung der Revisionsklausel mit einer Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes beschlossen.

Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung bei den europäischen Verhandlungen um eine neue Beihilferegelung dafür ein, das Ausstiegsdatum 2018 zu belassen.

Deutsche Steinkohle nicht wettbewerbsfähig
Denn weltweit sind Steinkohlevorräte gut verfügbar. Bereits jetzt hat einheimische Steinkohle nur einen geringen Anteil am deutschen Energiemix.
Eine Überprüfung der Vereinbarung vom Februar 2007 im Jahr 2012 würde nicht zu anderen Ergebnissen kommen können.

Dieser so genannte Steinkohlekompromiss trägt der wirtschaftlichen Situation des Steinkohlenbergbaus Rechnung. Denn sie hat sich seit den 1960-er Jahren grundlegend gewandelt.

Subventionierung sozialverträglich beenden
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland, die RAG AG und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) haben 2007 vereinbart, den subventionierten Steinkohlenbergbau in Deutschland bis Ende 2018 sozialverträglich zu beenden.
Das heißt konkret: Bis dahin werden Steinkohleförderung und Subventionierung weiter reduziert. Gleichzeitig erhalten ältere Bergleute weiterhin ein Anpassungsgeld.

Neue EU-Regelung wichtig für Ausstieg 2018
Die so genannten Steinkohlebeihilfen müssen von der Europäischen Union kontrolliert und genehmigt werden. Die bisherige Rechtsverordnung dafür läuft zum Ende dieses Jahres aus.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission setzt ein unumkehrbares Stilllegungsdatum für die Bergwerke voraus. Damit bleibt für eine Überprüfung des deutschen Steinkohlekompromisses kein Spielraum. Deutschland ist also zwingend auf eine Anschlussregelung ab 2011 angewiesen.

Die Bundesregierung setzt sich bei den europäischen Verhandlungen - vor allem auch im Interesse der Bergleute - dafür ein, dass die Bergwerke bis zum 31.12. 2018 betrieben werden können.

Weitere Informationen zur Steinkohlepolitik auf der Website der Deutschen Bundesregierung
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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