Vergabeverfahren rechtmäßig, aber kritikwürdig
Bericht über Kritik des Bundesrechnungshofes an Vergabepraxis des BSI
Rechnungshof habe die Häufigkeit freihändiger Vergaben kritisiert
(01.06.11) - Die Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/5729) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5408). Danach hat der Bundesrechnungshof im BSI die Vergabe von Projekten von Januar 2005 bis Dezember 2008 geprüft und dabei festgestellt, dass in diesem Zeitraum insgesamt 185 Vergabeverfahren freihändig vergeben wurden. Der Rechnungshof habe die Häufigkeit freihändiger Vergaben kritisiert, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der einzelnen Vergabeverfahren beanstandet.
Wie die Regierung erläutert, wurden nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Ausnahmetatbestände für die Einleitung eines freihändigen Vergabeverfahrens vom BSI in den Vergabebegründungen nicht hinreichend dargelegt. Das BSI sei daher aufgefordert worden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Studien und Entwicklungsvorhaben in einem größtmöglichen Wettbewerb zu vergeben und in jedem Einzelfall die Vergabeentscheidung nachvollziehbar zu begründen.
"Dieser Forderung ist das BSI vollumfänglich nachgekommen und hat zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Vergabeentscheidungen sowie zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter ergriffen", heißt es in der Antwort weiter. Über den Fortschritt habe das BSI den zuständigen Stellen regelmäßig berichtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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