Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität


Bundesregierung ist gegen gesonderte Kontrollinstanz bei Datenübermittlung
"Alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strikt beachtet"


(02.06.09) - Die Bundesregierung wird bei der Durchführung des Abkommens mit den USA vom Oktober 2008 über die vertiefte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität "selbstverständlich" darauf achten, dass "alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strikt beachtet werden".

Das versichert sie in ihrer Gegenäußerung (16/13185) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Ratifizierungsgesetzes für das Abkommen (16/13123).

In einer weiteren Stellungnahme der Länderkammer zum Entwurf des Umsetzungsgesetzes für das Abkommen (16/13124) verweist der Bundesrat darauf, dass der Vertrag unter anderem die Übermittlung "personenbezogener Daten besonderer Kategorien" vorsehe. Diese dürften nur übermittelt werden, wenn sie für die Zwecke des Abkommens besonders relevant sind.

Die Länderkammer schlägt die Freigabe der Übermittlung dieser Daten durch zwei Bedienstete des Bundeskriminalamtes vor, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben soll. Die Bundesregierung hält dagegen eine gesonderte Kontrollinstanz nicht für erforderlich, wie aus ihrer Gegenäußerung (16/13186) hervorgeht. Beide Gesetzentwürfe stehen am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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