Normenkontrollrat: Bürokratie beim Bürger abbauen


Der Nationale Normenkontrollrat vermisst ein klares, verbindliches Gesamtkonzept der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratielasten
Der Rat bezeichnet die Bilanz der Bundesregierung beim Bürokratieabbau als gemischt - Eine klare Festlegung sei notwendig, um das von den Bundesministerien aufgezeigte Abbaupotenzial effizient nutzen zu können


(06.08.08) - Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Nationalen Normenkontrollrates bis zum Herbst damit beginnen, die Bürokratiebelastung der Bürger bei neuen Regelungsvorhaben abzuschätzen. Erste Vereinfachungen für besonders belastete Bevölkerungsgruppen könnten noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, heißt es im Jahresbericht 2008 des Gremiums mit dem Titel "Bürokratieabbau - jetzt Entscheidungen treffen" (16/10039).

Der seit dem 1. Dezember 2006 tätige Normenkontrollrat, ein achtköpfiges Gremium mit dem früheren Bahnchef Johannes Ludewig an der Spitze, hat als unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan die Aufgabe, der Bundesregierung dabei zu helfen, die von Gesetzen verursachten Bürokratiekosten zu verringern.

Der Rat gibt zu jedem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme ab, wodurch die mit dem Gesetz verbundenen Bürokratiekosten erkennbar werden. Die Bundesregierung plant, die durch Gesetze hervorgerufenen Bürokratiekosten bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu verringern. Zunächst habe sie sich auf die Entlastung der Wirtschaft konzentriert.

Der Normenkontrollrat vermisst ein klares, verbindliches Gesamtkonzept der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratielasten. Ein solches Konzept sollte seiner Meinung nach bis zum Herbst vorliegen und inhaltliche und zeitliche Festlegungen treffen, um noch bis zur Bundestagswahl 2009 wirksam werden zu können. Darüber hinaus fordert er die Regierung auf, eine belastbare Grundlage für die Berechung des 25-prozentigen Abbauziels zu gewinnen. Um die Gesamtbelastung zu bestimmen, müssten noch einige wichtige offene Punkte geklärt werden.

Eine klare Festlegung sei notwendig, um das von den Bundesministerien aufgezeigte Abbaupotenzial effizient nutzen zu können. Im Übrigen bedauert der Rat, dass sich Bundesregierung nicht ausdrücklich zu bekannt habe, das Abbauziel als "Nettoziel" zu definieren.

Dies sollte rasch nachgeholt werden, heißt es. Auch sollten bei der Strategie nicht nur die gesamtwirtschaftlichen Effekte berücksichtigt werden, sondern auch branchen- und gruppenspezifische Belastungen, damit der Bürokratieabbau für Unternehmen auch spürbar wird. Bund, Länder und Kommunen sollten weiterhin ihre Erfahrungen mit dem Bürokratieabbau austauschen und Abbaumaßnahmen gemeinsam erkennen und umsetzen. Schließlich fordert der Rat die Regierung auch auf, den Bürokratieabbau der EU zu unterstützen.

Der Rat bezeichnet die Bilanz der Bundesregierung beim Bürokratieabbau als gemischt. Erkennbaren Ergebnissen und Fortschritten bei der laufenden Gesetzgebung stünden vermeidbare Verzögerungen und eine noch steigerungsfähige Dynamik beim Abbau von Bürokratielasten aus der bestehenden Gesetzgebung gegenüber. Es gäbe gleichwohl Chancen, die gesetzten Abbauziele fristgerecht zu erreichen. Dazu müssten jetzt allerdings "entschlossen die notwendigen Entscheidungen" getroffen werden, heißt es in dem Bericht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen