27 Milliarden Euro Bürokratiekosten


Bürokratiekosten sollen bis 2011 um ein Viertel senken - Rund 11.000 Informationspflichten werden unter die Lupe genommen
Bürokratiekosten sind messbar: Bundesregierung legt im Bericht über den Stand des Projekts Bürokratieabbau weitere Abbauschritte fest


(26.10.07) - Das Bundeskabinett hat dem Bericht der Bundesregierung über den Stand des Bürokratiekostenabbaus zugestimmt. Der Bericht informiert über die Messung von Bürokratiekosten, die durch gesetzliche Informationspflichten der Wirtschaft entstehen, und über die bereits erfolgten und weiter vorgesehenen Schritte zur Verringerung dieser Kosten.

Der Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Bundeskanzleramt, Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus, erklärt hierzu: "Der vorliegende Bericht an den Bundestag dokumentiert, dass die Bundesregierung die Ziele des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung konsequent verfolgt: Die methodische Erhebung von Informationspflichten macht Abbaumöglichkeiten sicht- und messbar und führt zu einem zielorientierten Prozess der Verringerung von Bürokratiekosten. Zeitgleich erzeugt die Abschätzung von Bürokratiekosten bei allen an der Gesetzgebung Beteiligten ein neues Kostenbewusstsein."

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Verwaltung durch bürokratische Pflichten zu reduzieren. Heute hat die Bundesregierung das bereits beschlossene Ziel, die Bürokratiekosten bis 2011 um 25 Prozent zu verringern, weiter konkretisiert: Um bis Ende 2009 in etwa die Hälfte des angestrebten Ziels erreichen zu können, werden Zwischenetappen formuliert.

Die rund 50 kostenaufwändigsten Informationspflichten verursachen rund 80 Prozent der Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis Ende 2009 zunächst diese Informationspflichten im Dialog mit Unternehmen und Verbänden auf Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen und Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig muss im Auge behalten werden, die Ergebnisse auch für das einzelne Unternehmen wahrnehmbar zu gestalten. Die Bundesministerien überprüfen deshalb auch sonstige wesentliche Informationspflichten.

In den vergangenen Monaten haben die Bundesministerien rund 10.900 Informationspflichten, die der Wirtschaft aus bundes- und EU-rechtlichen Regelungen entstehen, identifiziert und analysiert. Mit Hilfe des Standardkosten-Modells - kurz SKM - können die Bürokratiekosten, die bei der Erfüllung dieser Pflichten entstehen, erstmals beziffert werden. Aus den rund 2.100 bereits gemessenen aufwändigsten Informationspflichten ergibt sich ein Zwischenstand der Bürokratiekosten der Wirtschaft in Höhe von jährlich 27 Milliarden Euro.

Bereits im Prozess der Beschreibung und Messung der Informationspflichten haben die Ministerien und die beteiligten Spitzenverbände der Wirtschaft Vereinfachungsvorschläge eingebracht, die zum Teil schon umgesetzt sind. Hierzu erklärt Staatssekretär Beus: "Den beteiligten Verbänden, aber auch einzelnen Unternehmen, die sich engagiert an dem Projekt beteiligen, gilt unser Dank und zugleich die Bitte um weitere Mitarbeit. Ohne diese gute Kooperation kann das Vorhaben nicht gelingen."

Das weitere Vorgehen wird darin bestehen, den Messprozess abzuschließen und zugleich Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu ziehen: Welche Informationspflichten können wegfallen? Welche müssen weiter bestehen, und wo können die Verfahren, zum Beispiel durch verbesserten Einsatz von Informationstechnik, vereinfacht werden? Der Bericht enthält hierzu die Planungen der Ressorts.

In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung auch die Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger analysieren und eine Abbaustrategie entwickeln. Im Frühjahr 2008 wird sich das Bundeskabinett erneut mit dem Stand des Projektes befassen.

Auch für neue Gesetze und Vorschriften sollen die Grundsätze einer schlanken und effizienten Bürokratie gelten. Dafür hat die Bundesregierung das Verfahren einer Vorabschätzung von Bürokratiekosten bei der Erarbeitung von Regelungen verbindlich gemacht. Der unabhängige Normenkontrollrat prüft die Schätzungen der Ministerien auf Plausibilität und kann Änderungsvorschläge ins Verfahren einbringen. Über die Ergebnisse hat der Normenkontrollrat vor kurzem berichtet. Dadurch werden bereits im Entstehungsprozess Regelungen mit überbordender Bürokratie vermieden und weniger belastende Regelungsalternativen in Betracht gezogen.

Bürokratiekosten bis 2011 um ein Viertel senken
Der Bericht über den Stand des Bürokratiekostenabbaus informiert über Aufwendungen, die der Wirtschaft durch gesetzliche Informationspflichten entstehen. Die rund 50 kostenaufwändigsten Informationspflichten verursachen allein rund 80 Prozent der Bürokratiekosten. Diese Regelungen werden bis Ende 2009 zuerst überprüft.

Die Bundesregierung hat bei den Informations- und Statistikpflichten eine umfassende Erhebung vorgenommen. "Wir haben die daraus entstehenden Kosten gemessen und haben uns vorgenommen, diese Kosten bis 2011 um ein Viertel zu senken", sagte die Kanzlerin bereits am Vortag bei der BDI-Mittelstandskonferenz. Bis Ende 2009 will die Bundesregierung "die Hälfte dieser Kostensenkung schaffen", so die Bundeskanzlerin.

Rund 11.000 Informationspflichten unter die Lupe genommen
In den vergangenen Monaten haben die Bundesministerien rund 10.900 Informationspflichten, die der Wirtschaft aus bundes- und EU-rechtlichen Regelungen entstehen, identifiziert und analysiert.

Mit Hilfe des Standard-Kosten-Modells - kurz SKM - können die Bürokratiekosten, die bei der Erfüllung dieser Pflichten entstehen, erstmals beziffert werden. Aus den rund 2.100 bereits gemessenen aufwändigsten Informationspflichten ergibt sich ein Zwischenstand der Bürokratiekosten der Wirtschaft in Höhe von jährlich 27 Milliarden Euro.

Bereits im Prozess der Beschreibung und Messung der Informationspflichten haben die Ministerien und die beteiligten Spitzenverbände der Wirtschaft Vereinfachungsvorschläge eingebracht, die zum Teil schon umgesetzt sind.

Welche Informationspflichten können wegfallen?
Das weitere Vorgehen besteht darin, den Messprozess abzuschließen und zugleich Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu ziehen: Welche Informationspflichten können wegfallen? Welche müssen weiter bestehen, und wo können die Verfahren, zum Beispiel durch verbesserten Einsatz von Informationstechnik, vereinfacht werden? Der Bericht enthält hierzu die Planungen der Ressorts.

In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung auch die Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger analysieren und eine Abbaustrategie entwickeln. Im Frühjahr 2008 wird sich das Bundeskabinett erneut mit dem Stand des Projektes befassen.

Das Ziel: eine schlanke und effiziente Bürokratie
Auch für neue Gesetze und Vorschriften sollen die Grundsätze einer schlanken und effizienten Bürokratie gelten. Dafür hat die Bundesregierung das Verfahren einer Vorabschätzung von Bürokratiekosten bei der Erarbeitung von Regelungen verbindlich gemacht.

Der unabhängige Normenkontrollrat prüft die Schätzungen der Ministerien auf Plausibilität und kann Änderungsvorschläge ins Verfahren einbringen. Über die Ergebnisse hat der Normenkontrollrat vor kurzem berichtet. Dadurch werden bereits im Entstehungsprozess Regelungen mit überbordender Bürokratie vermieden und weniger belastende Regelungsalternativen in Betracht gezogen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
10.941 Informationspflichten der Wirtschaft

bmi.bund.de


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen