Erste Phoenix-Anleger werden entschädigt


Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH ist nach Angaben der Deutschen Bundesregierung über erste Entschädigungen entschieden worden
Wie lange das Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, kann die Bundesregierung nicht angeben

(19.02.09) - Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat bisher in 1.812 Fällen über die Entschädigung von Anlegern der "Phoenix Kapitaldienst GmbH" entschieden. In 86 Fällen sei ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt worden; in den übrigen 1726 Fällen werde es keine Entschädigung geben.

Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11698). Ende Februar werde die EdW mit der Auszahlung der ersten Teilentschädigungen beginnen.

Wie lange das Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, kann die Bundesregierung nicht angeben. Es werde davon ausgegangen, dass sich Prüfung und Auszahlung der noch offenen 27.500 Schadensmeldungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken würden.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH warten die betroffenen Anleger weiterhin auf die Auszahlung der Entschädigungen. Die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wissen immer noch nicht, in welcher Höhe sie Sonderbeiträge leisten müssen.

Aufgrund eines der EdW von der KfW Bankengruppe gewährten Darlehens soll nun gemäß Auskunft der EdW eine Teilentschädigung der Anleger erfolgen. Gleichzeitig werden Anleger von den zuständigen Finanzämtern angeschrieben und zur Versteuerung auch von Scheingewinnen aufgefordert, obwohl sie bisher keine Zahlungen erhalten haben."
(Deutsche Bundesregierung: FDP: ra


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen