Klagerecht ausländischer Investoren


Vattenfall gegen Deutschland: Deutsche Bundesregierung verweigert die Antwort
Am Schutz ausländischer Investoren soll festgehalten werden

(24.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält am Klagerecht ausländischer Investoren vor internationalen Schiedsgerichten fest. In der Antwort der Regierung (17/971) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/754) heißt es, der Zugang zu internationaler Streitbeilegung sei Teil zwischenstaatlicher Rechtsschutzstandards, der besonders für ausländische Investoren geschaffen worden sei.

"Die entsprechenden Verträge und Investitionsförderungs- und -schutzabkommen bezwecken den Schutz nicht nur ausländischer Investoren im Inland, sondern – und das hat aus wirtschaftspolitischer Sicht für eine Exportnation wie Deutschland einen besonders hohen Stellenwert – auch deutscher Investoren im Ausland auf der Grundlage rechtsstaatlicher Maßstäbe", heißt es in der Antwort.

Detaillierte Antworten zu der nach Ansicht der Linksfraktion "problematischen Klage" des Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland vor dem von der Weltbank eingerichteten Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten lehnt die Bundesregierung ab, weil sie das künftige Prozessverhalten einschränken und die deutsche Rechtsposition beeinträchtigen könnten.

Wie aus dem Vorwort der Kleinen Anfrage hervorgeht, richtet sich die Klage von Vattenfall gegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks in Hamburg. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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