Zugriff auf Kontodaten


Datenzugriff auf Kontobewegungen durch sogenannte Fintech-Unternehmen entsprechend der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2)
Die schnelle Entwicklung im Zahlungsverkehrsmarkt hat zu Anpassungserfordernissen geführt



Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien Zahlungsdiensteunternehmen wie sogenannte Fintechs auf Kontodaten von Bankkunden zugreifen dürfen, will die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/2851) erfahren. Nach Angaben der Fraktion müssen Kunden ihre Zustimmung zu den Kontoabfragen geben. Sie will in diesem Zusammenhang wissen, ob die Zulassungsabfrage explizit deutlich gemacht wird oder in einer Neufassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen untergeschoben wird. Außerdem wird nach der Zahl der Unternehmen gefragt, die Zugriff auf Kundendaten bei Banken nehmen können und ob es Regelungen gibt, dass Kunden den Umfang der Kontodaten beschränken können.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die schnelle Entwicklung im Zahlungsverkehrsmarkt hat zu Anpassungserfordernissen geführt. Um auf diese Anforderungen zu reagieren, wurde Ende 2015 die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2, kurz PSD 2) mit einer Reihe von Regelungen erlassen, mit dem Ziel, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und weiteren Wettbewerb zu ermöglichen. Die PSD 2 gilt ab 13. Januar 2018 als deutsches Recht.

Ein Kernpunkt der PSD 2 ist die Einbeziehung sogenannter dritter Zahlungsdienstleister, die Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und die Ausgabe von Zahlungskarten anbieten, in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Ein Zahlungsauslösedienst wird vom Zahler beauftragt, zulasten seines bei einem anderen Zahlungsdienstleister (z. B. Kreditinstitut) geführten Zahlungskontos eine Überweisung auszulösen. Die PSD 2 regelt den Zugriff der "dritten Zahlungsdienstleister" auf die Zahlungskonten bei den kontoführenden Zahlungsdienstleistern.

Diese "dritten Zahlungsdienstleister" sind in der Regel spezialisierte Fintech-Unternehmen (Fintech = Finanztechnologie), welche zum Teil zu großen Handelsund Konsumgüterkonzernen gehören. Diese Konzerne können durch PSD 2 Zugriffe auf Kontodaten bekommen, die bisher ausschließlich den Banken vorbehalten waren. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Kunden dem zustimmen.

Künftig kann dann ein frisch gegründetes Fintech-Unternehmen oder ein Onlinekonzern wie Amazon auf alle Kontodaten zugreifen, wenn der Endkunde dies gestattet. Die Banken müssen ihre Kernbankensysteme so einrichten, dass nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten die Datenabfrage von außen durch die zugelassenen Fintechs (dritte Zahlungsdiensteanbieter) möglich ist. Firmen, die den Zugriff haben wollen, müssen auch eine Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besitzen. Einsehen dürfen diese Fintech-Unternehmen künftig alle Kontodaten der vergangenen 90 Tage.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 07.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen